|
|
Arbeitsrecht in HamburgUnsere Hamburger Arbeitsrecht Anwälte beraten und unterstützen Sie kompetent bei Kündigung, Abfindung, Versetzung, Mobbing, Lohnfragen, Kündigungsschutzklagen und allen anderen arbeitsrechtrechtlichen Belangen. ![]() Domscheit & Partner Arbeitsrecht Anwälte Hamburg kämpfen für Sie! |
![]() |
Fragen zum Arbeitsrecht in Hamburg?
Sie können sich gerne über viele Themen des
Arbeitsrechts in unserem Arbeitsrechts-Lexikon
informieren. Auszüge aus diesem Arbeitsrecht-Lexikon
können
sie unten bereits ersehen. Unser Arbeitsrechts-Lexikon informiert sie
auch über Fragen des Kündigungsschutzes,
Überstunden,
Arbeitszeugnisse, Befristungen von Arbeitsverträgen und viele
andere Fragen des Arbeitsrechts in Hamburg.
|
Aufhebungsvertrag, Wirkungen und
Folgen
Die Wirkungen und Folgen eines Aufhebungsvertrages können weitreichend seien. Dies hängt insbesondere vom Inhalt des Aufhebungsvertrages ab, so dass hier nicht auf jede einzelne Folge eingegangen wird. Für den Arbeitnehmer wichtigste Folge ist jedoch, dass im Falle einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses mittels Aufhebungsvertrages die Bundesagentur für Arbeit regelmäßig eine Sperrzeit hinsichtlich des Arbeitslosengeldes verhängt. Dies ist nur dann nicht der Fall, wenn der Arbeitnehmer einen wichtigen Grund hatte, um einen solchen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Diesbezüglich wird auf die Ausführungen zum Thema "Arbeitslosengeld" verwiesen. Daher sollte sich ein Arbeitnehmer, bevor er einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, in jedem Falle rechtlich beraten lassen. Auch sollte sich ein Arbeitnehmer nicht von einem Arbeitgeber unter Druck setzen lassen, einen Aufhebungsvertrag sofort (vor Ort) zu unterschreiben. >> weiter lesen Allgemeines zum Thema Betriebsübergang Von einem Betriebsübergang spricht man, wenn der ganze Betrieb oder ein Betriebsteil, auf einen anderen Betreiber rechtsgeschäftlich übergeht und der neue Inhaber dadurch in die Rechten und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis eintritt. Auch Recht und Pflichten aus einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung werden Inhalt des neuen Arbeitsverhältnisses zwischen dem neuen Arbeitgeber und den Arbeitnehmern, sofern der neue Inhaber keinen eigenen Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen unterliegt. Rechtsgeschäftlicher Übergang bedeutet lediglich, dass es sich nicht um einen erbrechtlichen Übergang handeln darf. Die Art und Weise des Rechtsgeschäfts ist hingegen unerheblich. Der bisherige Betriebsinhaber haftet unter gewissen Voraussetzungen neben dem neuen Inhaber >> weiter lesen |
DOMSCHEIT & PARTNERMönckebergstraße 2720095 Hamburg Tel: 040 - 76 79 73 4 - 0 Fax: 040 - 76 79 73 4 - 22 E-Mail: info@domscheit-partner.de
Unsere Webseitenbesucher lesen auch: - Freistellung - Kündigung im Mutterschutz - Zeitarbeit - Wettbewerbsverbot - Aufhebungsvertrag
Top-Themen: |
Anwalt Arbeitsrecht Lübeck - Anwalt Arbeitsrecht Hannover - Anwalt Arbeitsrecht Hamburg - Anwalt Arbeitsrecht