|
|
Arbeitsrecht in HannoverUnsere Hannoveraner Arbeitsrecht Anwälte beraten und unterstützen Sie kompetent bei Kündigung, Abfindung, Versetzung, Mobbing, Lohnfragen, Kündigungsschutzklagen und allen anderen arbeitsrechtrechtlichen Belangen. ![]() Domscheit & Partner Arbeitsrecht Anwälte Hannover kämpfen für Sie! |
![]() |
Fragen zum Arbeitsrecht in Hannover?
Sie können sich gerne über viele Themen des
Arbeitsrechts in unserem Arbeitsrechts-Lexikon
informieren. Auszüge aus diesem Arbeitsrecht-Lexikon
können
sie unten bereits ersehen. Unser Arbeitsrechts-Lexikon informiert sie
auch über Fragen des Kündigungsschutzes,
Überstunden,
Arbeitszeugnisse, Befristungen von Arbeitsverträgen und viele
andere Fragen des Arbeitsrechts.
|
Kündigung, was es zu
beachten gilt
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sind von Ihnen zunächst zwei Schritte durchzuführen: Sie müssen sich zunächst innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der Kündigung bei der Agentur für Arbeit melden. Wenn Sie sich zudem entschlossen haben, diese Kündigung überprüfen zu lassen, vereinbaren Sie so schnell wie möglich nach Erhalt der Kündigung einen Termin mit einem Rechtsanwalt. Denn Sie haben nur drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Zeit, eine Klage gegen diese zu erheben. Der Rechtsanwalt bzw. die Rechtsanwältin wird dann in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen die Chancen einer Klage abwägen und dazu weitere Punkte überprüfen, wie z.B. die Frage, ob die Kündigung zurückzuweisen ist, weil diese von einer nicht zur Kündigung berechtigten Person unterschrieben wurde (siehe hierzu den Punkt "Zurückweisung der Kündigung"), oder ob Ausschlussfristen für andere Ansprüche bestehen etc.. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass der Arbeitgeber eine Kündigung auch während einer bestehenden Krankheit des Arbeitnehmers aussprechen kann. Der "gelbe Schrein" schützt nicht vor dem Ausspruch einer Kündigung. Der Arbeitgeber kann auch wegen einer Krankheit kündigen. Informatioen hierzu finden Sie unter dem Punkt "Fristgemäße (ordentliche) Kündigung des Arbeitgebers". >> weiter lesen Allgemeines zum Thema Mobbing Unter Mobbing versteht man eine Situation am Arbeitsplatz zwischen Arbeitnehmern oder zwischen einem Arbeitnehmer und einem Vorgesetzten, bei der jemand systematisch und in der Regel über einen längeren Zeitraum direkt oder indirekt angegriffen wird, mit dem Ziel des Ausstoßes aus der Gemeinschaft, und der Betroffene dies als Diskriminierung empfindet. Der Arbeitgeber hat die betroffenen Arbeitnehmer vor entsprechendem Verhalten anderer Personen zu schützen. Hierauf hat der Arbeitnehmer einen Anspruch. Zudem ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, das Verhalten der Mobber zu sanktionieren. Ein Mobber riskiert die fristlose Kündigung. Hilft der Arbeitgeber dem betroffenen Arbeitnehmer nicht, diese Situation zu beenden, so läuft der Arbeitgeber Gefahr, sich gegenüber dem betroffenen Arbeitnehmer schadensersatzpflichtig zu machen. >> weiter lesen |
DOMSCHEIT & PARTNERKönigstraße 1930175 Hannover Tel: 0511 - 89 76 98 - 0 Fax: 0511 - 89 76 98 - 22 E-Mail: info@domscheit-partner.de
Unsere Webseitenbesucher lesen auch: - Freistellung - Kündigung im Mutterschutz - Zeitarbeit - Wettbewerbsverbot - Aufhebungsvertrag
Top-Themen: |
Anwalt Arbeitsrecht Lübeck - Anwalt Arbeitsrecht Hannover - Anwalt Arbeitsrecht Hamburg - Anwalt Arbeitsrecht