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Arbeitsrecht in LübeckUnsere Lübecker Arbeitsrecht Anwälte beraten und unterstützen Sie kompetent bei Kündigung, Abfindung, Versetzung, Mobbing, Lohnfragen, Kündigungsschutzklagen und allen anderen arbeitsrechtrechtlichen Belangen. ![]() Domscheit & Partner Arbeitsrecht Anwälte Lübeck kämpfen für Sie! |
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Fragen zum Arbeitsrecht in Lübeck?
Sie können sich gerne über viele Themen des Arbeitsrechts in unserem Arbeitsrechts-Lexikon
informieren. Auszüge aus diesem Arbeitsrecht-Lexikon können
sie unten bereits ersehen. Unser Arbeitsrechts-Lexikon informiert sie
auch über Fragen des Kündigungsschutzes, Überstunden,
Arbeitszeugnisse, Befristungen von Arbeitsverträgen und viele
andere Fragen des Arbeitsrechts.
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Informationen zum Thema Abfindung
Bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen stellt sich zunächst immer wieder die Frage, ob der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine Abfindung verlangen kann. Grundsätzlich gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer gekündigt oder durch einen Aufhebungsvertrag beendet wird. In der Regel ist der Arbeitgeber auch nicht bereit, von sich aus, also freiwillig eine Abfindung zu zahlen. Dies führt dazu, dass ein Arbeitnehmer in dem Falle, dass das Arbeitsverhältnis beendet wird, um eine Abfindung kämpfen muss .Dies heißt letztlich, dass man sich mit dem Arbeitgeber auf eine Abfindung einigen muss. Wurde eine Kündigung ausgesprochen, empfiehlt es sich, eine Kündigungsschutzklage zu erheben, um eine Abfindung zu erstreiten. Ist ein Aufhebungsvertrag unterzeichnet worden, sind die Aussichten auf eine Abfindung, sofern eine solche in dem Aufhebungsvertrag nicht vereinbart wurde, gering. Nur wenn die Möglichkeit besteht, diesen Aufhebungsvertrag anzugreifen, besteht die Möglichkeit, eine Abfindung zu erkämpfen. >> weiter lesen Allgemeines zur Befristung von Arbeitsverträgen In heutiger Zeit werden immer häufiger befristete Arbeitsverträge geschlossen. Solche Befristungen von Arbeitsverhältnissen müssen schriftlich verreinbart werden. Geschieht dies nicht, ist die Befristung unwirksam und es entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältis. Es ist zu unterscheiden zwischen Befristungen mit und ihne Sachgrund. Diese Unterscheidung ist wichtig für die Dauer der befristung und für die Möglichkeit, einen bereits bestehenden befristeten Arbeitsvertrag für eine bestimmte zeit zu verlängern. >> weiter lesen |
DOMSCHEIT & PARTNERSchwartauer Allee 2a23554 Lübeck Tel: 0451 - 29 22 09 - 0 Fax: 0451 - 29 22 09 - 22 E-Mail: info@domscheit-partner.de
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