Arbeitsrecht
Arbeitsrecht-Lexikon
- Abfindung
- Abmahnung
- Arbeitnehmer
- Arbeitslosengeld
- Arbeitsunfall und Berufskrankheit
- Arbeitsvertrag
- Aufhebungsvertrag
- Ausbildung
- Ausschlussfristen
- Befristetes Arbeitsverhältnis
- Betriebliche Altersversorgung
- Betriebsrat / Personalrat
- Betriebsübergang
- Dienstwagen
- Elternzeit
- Freistellung
- Fortbildung / Weiterbildung
- Gründungszuschuss für Existenzgründer
- Haftung des Arbeitnehmers
- Handelsvertreter
- Insolvenz des Arbeitgebers
- Krankheit
- Kündigung
- Kurzarbeit
- Leitende Angestellte
- Lohn / Gehalt
- Minijob / 400,-- Euro - Job
- Mobbing
- Mutterschutz
- Rechtsanwalts- und Verfahrenskosten / Prozesskosten
- Schwerbehinderte Arbeitnehmer / Gleichstellung
- Sozialplan / Interessenausgleich
- Tarifvertrag
- Teilzeitarbeit / Arbeit auf Abruf
- Überstunden
- Urlaub
- Versetzung
- Wettbewerbsverbot
- Zeitarbeit
- Zeugnis
Abfindung
- Anrechnung auf Arbeitslosengeld?
- Die Abfindung im gerichtlichen Vergleich
- Die Abfinung durch Auflösungsurteil
- Kündigung mit Abfindungsangebot
- Allgemeines zur Abfindung
Die Abfindung wird grundsätzlich nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Es kann jedoch unter Umständen sein, dass ein so genannter Ruhenszeitraum eintritt, wenn eine Abfindung gezahlt wird. Näheres dazu finden Sie unter dem Punkt "Arbeitslosengeld > Ruhenszeiten".
Oliver Domscheit
Dr. Jan Wriedt
Tobias Knospe