Kündigung, fristlose, außerordentliche

Das Arbeitsverhältnis kann vom Arbeitgeber aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
Das ist dann möglich, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Dabei muss er alle Umstände des Einzelfalles berücksichtigen und die Interessen beider Vertragsteile abwägen.

Eine fristlose Kündigung kann nur innerhalb von 2 Wochen erfolgen, nachdem der Arbeitgeber von den maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat.

Beispiele für Gründe, die zur fristlosen Kündigung berechtigen können:
• Androhung künftiger Erkrankungen
• beharrliche Arbeitsverweigerung
• eigenmächtige Urlaubsantritt
• Konkurrenztätigkeit
• sexuelle Belästigung
• wiederholte Unpünktlichkeiten bzw. unentschuldigte Fehlzeiten trotz Abmahnung
• Straftaten gegenüber dem Arbeitgeber bzw. gegenüber Arbeitskollegen
• unerlaubte Internetnutzung bzw. private Telefonate auf Kosten des Arbeitgebers

Zu beachten ist, dass eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber nahezu immer zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führt.

In der Regel lohnt sich eine Kündigungsschutzklage gegen eine fristlose Kündigung daher schon deshalb, weil damit 12 Wochen Arbeitslosengeld gerettet werden können.

Share:

More Posts

Aktien

Durch die Investition in Aktien beteiligt sich ein Anleger direkt an der Aktiengesellschaft und kann von deren Gewinnen über Dividende oder die Wertsteigerung seiner Aktie

Anleihen

Unter dem Begriff einer Anleihe versteht man eine Inhaberschuldverschreibung. Bei einer solchen Anleihe verspricht vereinfacht der Emittent der Anleihe, dass er dem Anleger zum Beispiel

Geschlossene Beteiligung

Bei einer geschlossenen Beteiligung handelt es sich um einen Fonds, der nur eingeschränkt handelbar ist. Geschlossene Beteiligungen werden üblicherweise als GmbH & Co. KG gegründet

Objektgerechte Beratung

Bei der objektgerechten Beratung hat der Berater dem Anleger die Eigenschaften und Risiken eines Bankprodukts in der Form zu erläutern, dass der Anleger Kenntnis über

Send Us A Message