Kündigung, fristlose, außerordentliche
Das Arbeitsverhältnis kann vom Arbeitgeber aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.Das ist dann möglich, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Arbeitgeber die
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Das Arbeitsverhältnis kann vom Arbeitgeber aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.Das ist dann möglich, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Arbeitgeber die
Eine fristgemäße Kündigung liegt vor, wenn der Arbeitgeber unter Einhaltung der vertraglichen, tariflichen oder gesetzlichen Kündigungsfrist kündigt. Welche Kündigungsfristen gibt es? Die Kündigungsfrist bestimmt sich
Eine Kündigung aus betriebsbedingtem Grund liegt vor, wenn die Arbeitsmenge aufgrund von außerbetrieblichen oder innerbetrieblichen Gründen derart zurückgeht, dass der Bedarf für einige Arbeitsplätze wegfällt.
Ein Arbeitsverhältnis kann grundsätzlich vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer bereits vor Arbeitsaufnahme wieder gekündigt werden. Soll diese Möglichkeit eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, muss dies zwischen
Der Arbeitnehmer kann selbst ordentlich (fristgemäß) oder fristlos kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Mündliche Kündigungen haben keine Wirkung. Der Arbeitnehmer benötigt keinen Grund für
Ihnen wurde das Arbeitsverhältnis gekündigt?Abfindung? Mobbing? Kündigungsschutzklage? Sperrzeiten? Rechtsanwälte Domscheit & Partner sind zu einem großen Teil auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig. Wir helfen
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Krankengeld Der Arbeitnehmer hat für die Dauer von 6 Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegenüber dem Arbeitgeber, wenn er arbeitsunfähig erkrankt ist.
Die Insolvenz des Arbeitgebers ist für diesen zunächst ein einschneidender Sachverhalt. Allerdings hat die Insolvenz des Arbeitgebers nicht immer zur Folge, dass der Betrieb geschlossen
Haftung des Arbeitnehmers Arbeitnehmer können für Schäden, die sie beim Arbeitgeber verursachen grundsätzlich haften. Die Haftung beurteilt sich aber nach den Umständen des Einzelfalls. Für
Die Agentur für Arbeit kann Arbeitslose, die sich selbständig machen wollen, mit einem Gründungszuschuss fördern. Dieser muss bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Der