Kündigung, was jetzt?
Fristen, Rechte, Ablauf
In einem Arbeitsvertrag werden die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geregelt. Mit Abschluss des Arbeitsvertrages entsteht in der Regel das Arbeitsverhältnis, so dass sich Rechte und Pflichten für beide Seiten ergeben.
Anders als bei der Kündigung, gibt es für den Abschluss des Arbeitsvertrages keine Formvorschriften. Er wird aber in der Regel schriftlich geschlossen, um Rechtssicherheit herbeizuführen.
Wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag besteht, beginnt das Arbeitsverhältnis mit der tatsächlichen Arbeitsaufnahme.
Unabhängig davon besteht die Pflicht des Arbeitgebers, die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich abzufassen. Das gilt auch bei mündlich geschlossenen Arbeitsverträgen.
Nach § 2 Abs. 1 Nachweisgesetz hat der Arbeitgeber spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen.
In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen:
Der Nachweis der wesentlichen Arbeitsbedingungen in elektronischer Form ist ausgeschlossen.